§ 1 –Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise
Überlassung des Ferienhauses 25980 Sylt, Dikwai 28b vertreten
durch die ATM Fortuna GmbH, Faustgäßchen 4 99084 Erfurt,
vertreten durch den Geschäftsführer Marc Frings (nachfolgend:
„Vermieter“) an den Mieter (nachfolgend: „Mieter“).
§ 2 – Mietvertrag über ein Ferienhaus
1. Die Buchung des Ferienhauses erfolgt per E-Mail. Auf die per
E-Mail oder per Internet versandte Anfrage des Mieters bietet
der Vermieter dem Mieter den Abschluss eines Mietvertrages für
das in der Anfrage bezeichnete Ferienhaus und zu den in der
Reservierungsbestätigung genannten Bedingungen an. Der Vertrag
kommt erst nach Eingang der fristgerechten Anzahlung nach § 5
Absatz 1 mit der Buchungsbestätigung des Vermieters per E-Mail
zustande.
2. Mit der Buchungsbestätigung übersendet der Vermieter die
Rechnung.
§ 3 – Preisangaben
1. Sämtliche Preisangaben des Vermieters sowohl auf der
Internetseite als auch in den von ihm herausgegebenen
Broschüren oder Prospekten verstehen sich inklusive der jeweils
gültigen Mehrwertsteuer, jedoch ohne Kurtaxe und die Preise für
etwaige Nebenleistungen. Soweit auf der Internetseite, in
herausgegebenen Broschüren oder Prospekten Preise für etwaige
Nebenleistungen genannt werden, verstehen sich auch diese
inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Im Mietpreis enthalten sind die Kosten für Bettwäsche und
Handtücher (einmalig pro Person), Endreinigung, Internet, TV,
Wasser, Strom, Wärmeversorgung, Stellplätze für ein
Fahrzeug.
3. Zusätzlich zum Mietpreis hat der Mieter als Sicherheit für
den Vermieter eine Kaution in Höhe von 1.000,- EUR zu
entrichten, die nach der Abreise auf das Konto des Mieters
zurück überwiesen wird.
4. Der Vermieter weist darauf hin, dass er nach den
gesetzlichen Vorschriften verpflichtet ist, die von dem Mieter
an dem jeweils gebuchten Ferienort zu zahlende Kurtaxe zu
vereinnahmen und an die berechtigte Gemeinde abzuführen.
§ 4 – Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich verbindlich
aus der Leistungsbeschreibung des Vermieters für den
Mietzeitraum, ersichtlich auf der Internetseite des Vermieters
www.sylt-ferien.haus, den Broschüren oder Prospekten, sowie aus
den hierauf bezugnehmenden Angaben in der
Buchungsbestätigung/Rechnung. Für den Fall sich
wider-sprechender Angaben gilt die Buchungsbestätigung/Rechnung
vorrangig.
§ 5 – Mietzahlung
1. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung ist der Mieter
verpflichtet, 50 % des Mietpreises (nachfolgend: „Anzahlung“)
sowie die Hälfte der Kaution auf das angegebene Konto des
Vermieters zu zahlen. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen
nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung zur Zahlung
fällig.
2. Der Mieter ist verpflichtet, 30 Tage vor Reiseantritt ohne
nochmalige Aufforderung den restlichen noch offenen gesamten
Mietpreis zzgl der restlichen Kaution sowie die Preise für
etwaige gesondert vereinbarten Nebenleistungen auf das in der
Rechnung angegebene Konto des Vermieters zu zahlen.
3. Sofern der Mieter fällige Zahlungen nach Verstreichen einer
gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht
geleistet hat, so ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Der Rücktritt ist schriftlich oder per E-Mail
zu erklären. Das Recht, Schadensersatz zu verlangen, bleibt
hiervon unberührt.
4. Der Mieter darf nur mit einer unstreitigen oder
rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer
Forderung des Vermieters aufrechnen.
5. Buchungen mit einer Frist von weniger als 30 Tagen vor
Reiseantritt werden nur wirksam, wenn der vollständige
Mietpreis inkl. der Kaution zuvor an den Vermieter gezahlt
worden ist.
§ 6 –Allgemeine Rechte und Pflichten, Hausordnung und
Nutzungshinweise
1. Der Mieter ist zur Einhaltung der Hausordnung und die zum
Ferienhaus gehörenden Nutzungshinweise verpflichtet. Diese
liegen im Ferienhaus aus.
2. In dem Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei
Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale
in Höhe von bis zu 1000,00 € (netto) in Rechnung stellen.
3. Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen
die gesetzlichen Bestimmun-gen verstößt. Strafbare Handlungen
(insbesondere widerrechtliche Downloads oder Seitenaufrufe)
werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für
eine wider-rechtliche Nutzung des Internets haftet allein der
Mieter.
4. Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum
Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die
schutzwürdigen Belange des Mieters ist bei der Ausübung des
Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter
wird den Mieter über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab
informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des
Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
5. Das Ferienhaus wird nur für die Anzahl der Personen zur
Verfügung gestellt, für die der Mieter das Ferienhaus gebucht
hat. Will der Mieter nach Buchungsbestätigung durch den
Vermieter weitere Personen mit in das Ferienhaus nehmen, so
bedarf dies der Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter ist
berechtigt, seine Zustimmung zu verweigern, wenn betriebliche
Gründe dies rechtfertigen.
6. Die Mitnahme von Haustieren ist ausdrücklich nicht
gestattet.
§ 7 – Stornierung der Buchung durch den Mieter
1. Der Mieter kann seine Buchung gegen Zahlung der in § 7
Absatz 2 genannten Beträge vor der Anreise stornieren.
2. Bei Stornierungen werden die Anzahlungen einbehalten. Sollte
erst kurz vor der Anreise storniert werden, werden
Schadenersatzleistungen wie folgt fällig:
Stornierung bis 100 bis 31 Tage vor Anreise: 50 % des zu
entrichtenden Mietpreises
Stornierung bis 30 bis 7 Tage vor Anreise: 60 % des zu
entrichtenden Mietpreises
Stornierung bei weniger als 7 Tage vor Anreise: 100 % des zu
entrichtenden Mietpreises
Stornierungen müssen schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem
Vermieter erfolgen. Als Stornierungstag gilt der Tag des
Zugangs der Stornierung beim Vermieter.
3. Der Mieter hat das Recht nachzuweisen, dass dem Vermieter
kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die vom
Vermieter geforderten Pauschalen. Gleichfalls bleibt dem
Vermieter unbenommen, nachzuweisen, dass die durch den
Rücktritt für ihn entstandenen Kosten höher sind als die unter
Absatz 2 angegebenen Pauschalbe-träge. Für diese Fälle wird der
niedrigere bzw. höhere Betrag vom Mieter geschuldet.
§ 8 – Rücktritt Vermieter
1. Der Vermieter ist berechtigt, von einer bestätigten Buchung
innerhalb von 48 Stunden nach Versendung der
Buchungsbestätigung ohne Angabe von Gründen zurückzutreten,
sofern der Mieter den Mietpreis noch nicht gezahlt hat. Die
Stornierung einer Buchung erfolgt schriftlich oder per E-Mail.
Für diesen Fall entstehen keine Kosten.
2. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag ohne Frist zu
kündigen, wenn der Mieter sich in einer Weise vertragswidrig
verhält, die eine Fortsetzung des Mietvertrages für den
Vermieter unzumutbar macht. Hierzu zählt insbesondere ein
Verhalten des Mieters oder seiner Mitreisenden, das zu einer
Belästigung von Nachbarn führt, die für diese wiederum
unzumutbar ist.
3. Wird der Mietvertrag nach Abschluss infolge höherer Gewalt,
zu der auch die Zerstörung der Unterkunft oder aber die von dem
Vermieter nicht verschuldete Unvermietbarkeit auch durch
Kontakt-, Einreise- und Vermietungsverbote aufgrund der
Eindämmung von Infektionen gehören, unvorhersehbar erheblich
gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragspartner den
Mietvertrag kündigen. Bei Kündigung vor Übernahme der
Ferienunterkunft erhält der Mieter den gezahlten Mietpreis
unverzüglich zurück, für bereits erbrachte Leistungen kann der
Vermieter ein Entgelt verlangen.
§ 9 – Übernahme des Ferienhauses
1. Das Ferienhaus steht am jeweiligen Anreisetag dem Mieter ab
15.00 Uhr zur Verfügung. Sollte das Ferienhaus vor 15.00 Uhr
bezugsfertig sein, wird sich der Vermieter bemühen, dem Mieter
vor 15.00 Uhr das Ferienhaus zur Verfügung zu stellen.
2. Dem Mieter wird mit der Buchungsbestätigung/Rechnung
zugleich mitgeteilt, wie die Schlüsselübergabe und die
Betreuung des Ferienhauses vor Ort organisiert sind. Der
Vermieter ist berechtigt, die Schlüssel des Ferienhauses durch
Dritte an den Mieter übergeben zu lassen, die Dritten dürfen
keinerlei rechtsverbindliche Erklärungen für den Vermieter
abgeben.
3. Der Mieter hat das Ferienhaus am Abreisetag bis 10.00 Uhr
geräumt und besenrein an den Vermieter zurückzugeben.
§ 10 – Mängelansprüche/Haftung
1. Das Ferienhaus wird so gebucht, wie es sich aus der
Objektbeschreibung auf der Buchungsbestätigung in Verbindung
mit der entsprechenden Objektbeschreibung auf der Internetseite
www.sylt-ferien.haus
des Vermieters beschrieben ist.
2. Wird der vertragliche Gebrauch aufgrund von Umständen
erheblich beeinträchtigt, die der Vermieter zu vertreten hat,
kann der Mieter den Mietpreis mindern oder den Ver-trag
kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter
eine vom Mieter bestimmte angemessene Frist hat verstreichen
lassen, ohne den vertragsgemäßen Ge-brauch mindernden Mangel zu
beseitigen. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich
ist oder Abhilfe zuvor von dem Vermieter verweigert
wurde.
3. Ein Recht auf Abtretung von Schadensersatz-/Mängelansprüchen
des Mieters an Dritte ist ausgeschlossen.
4. Der Mieter haftet für alle Schäden, die er, seine
Mitreisenden oder seine Besucher in dem Ferienhaus und/oder am
Inventar des Ferienhauses schuldhaft verursacht hat/haben. Der
Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich
anzuzeigen.
5. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gegen den Vermieter
(im Folgenden „Schadenersatzansprüche“ genannt) gleich aus
welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von
Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung
sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem
Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben
Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher
vertraglicher Pflichten. Der Schadenersatzanspruch für die
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet
wird. Eine Änderung der Beweislast ist mit der vor-stehenden
Regelung nicht verbunden. Soweit dem Mieter nach dieser
Vorschrift Schadenersatzansprüche zustehen, verjähren diese
nach zwei Jahren, soweit die Verjährung nicht zwingend
abweichend vorgeschrieben ist. Die Verjährung beginnt mit dem
Ende des Kalenderjahres, in welches das den
Schadenersatzanspruch auslösende Ereignis fällt, soweit das
nicht gegen zwingendes Recht verstößt.
6. Für eingebrachte Sachen des Mieters haftet der Vermieter
nicht. Sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§
701 ff. BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen
Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt
ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Mieter in dem
Ferienhaus verwahrt und/oder hinterlässt.
§ 11 – Sonstiges
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Erfurt, Deutschland.
2. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich
zulässig, Erfurt.
4. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw.
nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch
eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden
Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für Vertragslücken.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
5. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die
Bezeichnung „Mieter“ verwendet wird, dient dies ausschließlich
der Vereinfachung und erfolgt unabhängig von der Anzahl der
jeweiligen Personen und dem Geschlecht.